Allgemeine Hinweise
Da auch Ihrer Krankenkasse Ihre Gesundheit wichtig ist, müssen Sie spätestens 14 Tage nach erhalten der Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, Ihre Therapie beginnen. 14 Tage gehen schnell vorbei, deshalb am besten gleich anrufen oder kommen Sie vorbei um Termine zu vereinbaren.
Absagen
Wir bitten Sie darum, zunächst nur in dringenden Fällen ihre Therapie abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Ihrem Behandlungstermin.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden uns von Ihrer Krankenkasse leider nicht erstattet. Deshalb können wie Ihnen diese gemäß §252 und §611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir die kurzfristig entstandene Terminlücke nicht mehr füllen können.
Unterbrechungen
Eine Unterbrechung von Behandlung die länger als 14 Tage andauert führt leider zu einem Abbruch der Behandlung.
Notwendige Zuzahlungen
Die Rezeptgebühr beträgt für nicht Zuzahlungsbefreite Krankenkassenmitglieder gesetzlicher Kassen 10,00€. Darüber hinaus Zahlen Sie für jede Behandlung 10% des Rezeptwertes. Diese Beiträge werden von uns an die Krankenkasse weiter geleitet.
HINWEIS: Die Zuzahlungsbefreiung muss bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig beantragt werden. Sie ist nur innerhalb des Kalenderjahres bis zum 31.12. gültig. Bringen Sie den Nachweiß bitte bei Ihrem ersten Termin mit zu der Behandlung.